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SiGeKo

SiGeKo Sicherheits-Gesundheitsschutzkoordinator

Die Pflichten aus der Baustellenverordnung treffen primär den Bauherren.
Der Bauherr kann die Wahrnehmung dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übertragen. Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange während der Planungs- und Ausführungsphase der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen

Leistungen :

Stellung eines SiGeKo in Planungsphase und Ausführungsphase

Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans

aschutz

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