SiGeKo
SiGeKo Sicherheits-Gesundheitsschutzkoordinator
Die Pflichten aus der Baustellenverordnung treffen primär den Bauherren.
Der Bauherr kann die Wahrnehmung dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übertragen. Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange während der Planungs- und Ausführungsphase der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
Leistungen :
Stellung eines SiGeKo in Planungsphase und Ausführungsphase
Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans